Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen sitz-art und dem Käufer.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von sitz-art ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss, Preise
2.1. Die sitz-art Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware zu wollen. sitz-art ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei sitz-art anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich gem. Ziffer 2.6. oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von sitz-art zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes durch den sitz-art Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
2.4. Die Preisangaben der gesonderten Preisliste und auf der Website sind unverbindlich. Verbindlich sind immer die Preise der neuesten Preisliste. Die Preise gelten ab Lager sitz-art.
2.5. Sämtliche Preise werden in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Für EU-Mitglieder entfällt die österr. Mehrwertssteuer, wenn diese Kunden bei Auftragserteilung ihre geprüfte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben und die Ausfuhr ins EU-Ausland nachweisen.
2.6. Diese AGB stehen dem Kunden per Faxabruf zur Verfügung. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext dem Kunden per e-mail zugesandt. Erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per Fax, stehen diese AGB dem Kunden per Faxabruf zur Verfügung.
§ 3 Mindermengen, Bestellvorgang
3.1. sitz-art ist nicht verpflichtet, Erstaufträge unter einem Warenwert von EURO 500,- anzunehmen.
3.2. Bestellungen sind schriftlich, und zwar entweder per Brief, per Telefax oder per e-mail zu erteilen, dürfen jedoch keinesfalls doppelt, also zB per Brief und per Telefax oder per Brief und per e-mail erteilt werden. Kosten, die durch derartige Doppelbestellungen und Doppelversand entstehen, werden von sitz-art dem Käufer in Rechnung gestellt.
§ 4 Musterkauf
4.1. Auf Wunsch des Käufers ist der Versand einzelner Musterstücke möglich. sitz-art behält sich vor, einzelne Kollektionsteile (zB Betten) vom Musterversand ausschließen. Der Versand erfolgt auf dem europäischen Binnenmarkt gegen Frachtkostenpauschale. Die Bezahlung erfolgt in Österreich und in allen anderen Ländern gegen Vorauskasse.
4.2. Der unversehrte Mustergegenstand kann originalverpackt und für sitz-art fracht- und verpackungskostenfrei gegen eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes an sitz-art zurückgeschickt werden. Die Rücksendung ist jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat ab Eintreffen des Mustergegenstandes beim Käufer möglich.
4.3. Muster von Sonderanfertigungen (zB Sonderlackierungen, Sondermaße) sind von der Rücksendung gegen Gutschrift ausgeschlossen. Zurückgesendete Musterstücke, von denen nur Teilkomponenten weiter verwendet werden können (zB Polstertops mit Stoffbezug), werden auch nur zu diesem Teil gutgeschrieben (zB Weißpolster)
4.4. Sonderanfertigungen, Lackierungen, Polsterungen und dergleichen erfordern nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine – je nach Einzelfall – zu vereinbarende Anzahlung.
§ 5 Verpackung, Montage
5.1. Sämtliche Kaufgegenstände sind durch eine Lagerverpackung und bei Versendungskauf durch eine zusätzliche, speditionsgerechte Transportverpackung geschützt. Die Kosten für die Transportverpackung sind vom Käufer zu tragen und gesondert anzufragen.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial auf eigene Kosten zu entsorgen.
5.3. Die Ware kommt teilweise unmontiert zur Auslieferung. Eine Haftung für unrichtige Montage durch den Käufer ist ausgeschlossen. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist sitz-art lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1. Die Kaufpreiszahlung erfolgt gegen Rechnung; 30 % Anzahlung. Bei Vorauskasse gewährt sitz-art eine Zinsvergütung von 3 % vom Rechnungsbruttobetrag. Anderwärtige Konditionen auf Anfrage.
6.2. Der Käufer verpflichtet sich, ein Zahlungsziel von 10 Tagen einzuhalten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und bei Versand der ersten Mahnung ist sitz-art berechtigt, jede weitere Lieferung des Käufers auf Rechnung zu verweigern.
6.3. Bei Zahlungsverzug ist sitz-art berechtigt, ab dem Datum der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zufordern. Ist sitz-art in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sitz-art berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen.
6.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von sitz-art anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Lieferfristen, Sonderanfertigungen
7.1. Bei allen Aufträgen mit Anzahlung kann die Bearbeitung der Auslieferung erst nach Zahlungseingang mit sitz-art beginnen.
7.2. Gerät sitz-art aus Gründen, die von sitz-art zu vertreten sind, in Lieferverzug, so ist die Schadenshaftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt der Käufer, nachdem sitz-art in Lieferverzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem
Käufer jedoch nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von sitz-art setzt immer die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
§ 8 Gefahrenübergang, Versendungskauf
8.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware unterwegs ist. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Abnahme ist.
8.2. Selbstabholung ab Lager Marchtrenk ist rechtzeitig vorher und ausdrücklich zwischen dem Käufer und sitz-art zu vereinbaren. Lässt der Käufer vom sitz-art Lager Marchtrenk durch seinen eigenen Spediteur abholen, ist er für den Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung selbst verantwortlich. Bei Selbstabholung trägt der Käufer die Kosten der Transportverpackung, der Transportversicherung und des Beladens selbst.
8.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Sendung bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, Richtigkeit der Artikel und offensichtliche Transportschäden zu überprüfen. Werden Schäden oder Fehlmengen festgestellt, muss der Käufer diese auf dem Frachtbrief vermerken und vom Frachtführer bestätigen lassen.
Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf versteckte Transportschäden und Bruch zu überprüfen. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Käufer unverzüglich sitz-art benachrichtigen. Die Transportverpackung ist vom Käufer für den Rücktransport der Ware aufzubewahren. Holt der Käufer die Ware selbst ab, gilt die Sendung ab Übernahme Lager sitz-art als empfangen.
§ 9 Abnahmeverzug
Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder ist die Abnahme aus sonstigen, vom Käufer zu vertretenden Umständen nicht möglich, so ist sitz-art berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden vom Käufer ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Lager und sonstige Kosten. Für Gefahrenübergang gilt § 8 Ziffer 8.1.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1. Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich sitz-art das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung vor.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
10.3. Der Kunde ist verpflichtet, sitz-art einen etwaigen Zugriff Dritter auf die Ware im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie der Wechsel seines Geschäftssitzes hat der Kunde sitz-art unverzüglich anzuzeigen.
10.4. sitz-art ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den vorstehenden Ziffern 3 und 4 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
10.5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsweg weiter zu veräußern. Er tritt sitz-art bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
sitz-art nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. sitz-art behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
10.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von sitz-art. Erfolgt eine Verarbeitung von Gegenständen, die unter sitz-art Eigentumsvorbehalt stehen, so erwirkt sitz-art an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von sitz-art gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, sitz-art nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 11 Gewährleistung
11.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von sitz-art als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von sitz-art stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Gewährleistung erlischt bei zweckentfremdeter Verwendung sowie bei technischer Veränderung der von sitz-art gelieferten Ware.
11.3. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, offensichtliche Schäden, Falschlieferung sowie sonstige Mängel hin zu überprüfen. Werden diesbezüglich Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Ware festgestellt, muss der Kunde diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware sitz-art schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Ansprüche, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterbleibt die fristgemäße Mängelrüge, erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung, soweit bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Untersuchung der Ware Mängel, Mengenabweichungen, Falschlieferungen und Beschädigungen hätten festgestellt werden können. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware berechtigen nicht zu Ansprüchen auf Gewährleistung.
11.4. Werden Fehlmengen berechtigterweise beanstandet, wird die fehlende Ware nachgeliefert. Für nachgewiesene Mängel der Ware leistet sitz-art nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Gewährleistung fehl, gewährt sitz-art dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass. sitz-art ist berechtigt, für Nutzung beanstandeter Ware, die dennoch vom Käufer ohne besondere Vereinbarung eingesetzt wurde, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Schadenersatzansprüche, insbesondere auch aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Transportverpackung ist vom Käufer für den Rücktransport der Ware aufzubewahren.
11.5. Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis von sitz-art erfolgen. Die Kosten für selbständig vorgenommene Nachbesserungen werden, soweit nicht ausdrücklich mit sitz-art vereinbart, von sitz-art nicht übernommen.
11.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch sitz-art nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungen.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Grieskirchen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. sitz-art ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.